Der Defizitbescheid in der Pflege: Ein Leitfaden
Der Mangel an Fachkräften im deutschen Gesundheitswesen hat dazu geführt, dass vermehrt ausländische Gesundheitsfachkräfte angeworben werden. Dabei stellt sich jedoch oft die Frage nach der Äquivalenz ihrer Berufsqualifikationen im Vergleich zu den deutschen Standards. Dies ist nicht nur für Arbeitgeber von Bedeutung, sondern auch für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung in den Gesundheitseinrichtungen.
In diesem Zusammenhang spielt der Defizitbescheid, auch Feststellungsbescheid genannt, eine entscheidende Rolle. Er dient dazu, die ausländischen Qualifikationen mit den in Deutschland geltenden Standards zu vergleichen und entsprechend anzuerkennen. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie zum Defizitbescheid wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Defizitbescheid (auch Feststellungsbescheid) bewertet die Qualifikation ausländischer Pflegefachkräfte in Deutschland und gibt an, was für eine vollständige Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses nötig ist.
- Ziel ist die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung mit deutschen Ausbildungsstandards.
- Die Erteilung erfolgt nach der Prüfung von eingereichten Unterlagen (u.A. Nachweise über die Ausbildung im Ausland und der Arbeitserfahrung im Ausland) und einem Vergleich mit deutschen Ausbildungsinhalten.
- Ergebnisse des Bescheids können vollständige Anerkennung, teilweise Anerkennung oder eine Ablehnung sein.
- Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Anerkennungsstellen je Bundesland.
Was ist ein Defizitbescheid in der Krankenpflege?
Für die Einstellung einer ausländischen Pflegefachkraft in Deutschland gibt es zu erfüllende Ausbildungsstandards. Zum Vergleich und zur Bewertung der ausländischen Ausbildung gegenüber der deutschen Pflegeausbildung dient der sogenannte Defizitbescheid.
Er bezieht sich auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Das bedeutet, dass eine Person eine Ausbildung zur Pflegefachkraft im Ausland abgeschlossen hat. Um in Deutschland in diesem Beruf arbeiten zu können, wird die Berufsqualifikation geprüft. Die Einschätzung dessen wird in einem Defizitbescheid dokumentiert.
Wer benötigt den Defizitbescheid und warum?
Alle Berufsprofile in der Pflege sind reglementiert. Das bedeutet, dass Personen aus dieser Berufsgruppe nur in Deutschland arbeiten dürfen, wenn sie eine bestimmte Qualifikation vorweisen können. Sprich, es bedarf bei ausländischen Pflegefachkräften unabhängig vom Herkunftsland, immer eines offiziellen Anerkennungsverfahrens der Berufsqualifikation, dem der Feststellungsbescheid als Grundlage dient. So stellt Deutschland sicher, dass alle ausländischen Pflegekräfte in der Ausübung ihrer Profession den nationalen Standards entsprechen.
Hauptsächlich benötigen ihn angeworbene Pflegefachkräfte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten. Dies gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Bürger, also Pflegefachkräfte aus sogenannten Drittstaaten. Für Nicht-EU-Bürger ist der Bescheid darüber hinaus ein erforderliches Dokument für den Visumantrag oder die Aufenthaltsgenehmigung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Als gesetzliche Grundlage dienen das jeweilige Ausbildungsgesetz und das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (kurz: Berufsanerkennungsgesetz). Dies sind beides Bundesgesetze, die deutschlandweit gelten. Durch die föderalistische Struktur in Deutschland unterscheiden sich jedoch die Beantragung und die zuständigen Stellen.
Wie unterstützen wir Dich im Prozess?
Als Teil der Bridge Care Academy möchten wir Ihnen versichern, dass Sie sich um den komplexen Prozess der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen keine Sorgen machen müssen.
- Antragstellung: Wir führen Sie durch den Antragsprozess und helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
- Überprüfung: Nach Einreichung Ihres Antrags übernehmen wir die Kommunikation mit den zuständigen Anerkennungsstellen und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß geprüft werden.
- Ergebnis: Sobald der Defizitbescheid vorliegt, erklären wir Ihnen die Ergebnisse und besprechen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.
Die ausländischen Pflegefachkräfte erhalten in der Regel den Defizitbescheid mit dem Prädikat der teilweisen Anerkennung. Als Teil unserer Empfehlung empfehlen wir unseren Kandidaten die praxisnahe praktische Anerkennung, die dem Anpassungslehrgang entspricht. Mit unserer Hilfe möchten wir sicherstellen, dass Sie den Anerkennungsprozess erfolgreich durchlaufen und Ihre beruflichen Ziele in Deutschland erreichen können.
Wo beantrage ich den Defizitbescheid?
Der Defizitbescheid in der Pflege wird von den zuständigen Anerkennungsstellen in den Bundesländern ausgestellt. Pflegefachkräfte müssen sich an die Anerkennungsstelle ihres Bundeslandes wenden, in dem sie arbeiten möchten. Der Antrag kann durch eine Vollmacht auch durch einen Dritten gestellt werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Anerkennungsprozess und die zuständigen Stellen je nach Bundesland variieren. Das bedeutet, jedes Bundesland hat eigene zuständige Stellen und beispielsweise auch im zeitlichen Ablauf gibt es Unterschiede. Wer sich also für eine Anerkennung in Deutschland interessiert, sollte sich genau über die Anforderungen und den Ablauf in seinem Bundesland informieren.
Wie lange braucht ein Feststellungsbescheid?
Die Dauer bis zur Erteilung kann je nach Bundesland variieren. Der Prozess dauert jedoch maximal vier Monate.
Was mache ich bei einer teilweisen Anerkennung?
Bei einer teilweisen Anerkennung hat die Pflegefachkraft folgende zwei Optionen:
- Anpassungslehrgang: Der Anpassungslehrgang gleicht Ausbildungsunterschiede ausländischer Pflegekräfte gegenüber deutschen Standards aus. Die Inhalte können dabei praktischer und theoretischer Natur sein. Mit dem Neuen Ausbildungsgestz (PflBG) sind die Vorgaben der Landesbehörden vermehrt theoretische Inhalte. Die einzelnen zu leistenden Stunden in den jeweiligen Bereichen variieren je nach Herkunftsland und Bundesland teilweise stark. Nach Erfolg wird die ausländische Qualifikation in Deutschland anerkannt.
- Kenntnisprüfung: In der Kenntnisprüfung wird geprüft, ob die angeworbene Pflegekraft die deutsche Ausbildungsstandards erfüllen kann. Geprüft wird in Abhängigkeit vom Defizitbescheid entweder nach Krankenpflegegesetz (KrPflG) oder nach Pflegeberufegesetz (PflBG). Sie besteht aus theoretischen und praktischen Teilen, um Fachwissen und Fähigkeiten zu bewerten. Sie ist vergleichbar mit der Examensprüfung in der Pflege. Nur ein schriftlicher Teil ist nicht erforderlich.
Nach Bestehen ist die Berufsausübung als Gesundheits- und Krankenpfleger:in bzw. Pflegefachfrau/-Mann in Deutschland möglich. Die Anforderungen variieren jedoch nach Bundesland und zuständiger Anerkennungsstelle.
Was ist der Unterschied zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung?
Die beiden Optionen unterscheiden sich weniger in der Zielsetzung, als in der Form.
- Anpassungslehrgang: Ziel ist der Ausgleich festgestellter Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation. Er kann theoretische Schulungen oder Praktika umfassen und erstreckt sich oft über einen längeren Zeitraum.
- Kenntnisprüfung: Ziel ist die Überprüfung, ob die ausländische Pflegefachkraft die für den deutschen Beruf erforderlichen Kompetenzen besitzt. Die Prüfung enthält sowohl theoretische als auch praktische Elemente und findet in der Regel an einem festgelegten Termin statt.
Kurz: Der Anpassungslehrgang ist eine Art Nachqualifizierung, während die Kenntnisprüfung eine terminierte Abschlussprüfung ist, vergleichbar mit einer Examensprüfung in der Pflegeausbildung ohne schriftlichen Teil.
Bridge Care Academy Empfehlung zum Defizitbescheid
Die Bridge Care Academy empfiehlt in der Regel die sogenannte praktische Anerkennung, also den Anpassungslehrgang, da diese in der Regel für die Kandidaten deutlich angenehmer ist. Bei der theoretischen Anerkennung, insbesondere wenn die Krankenpflege im Ausland nicht studiert wurde, wird in der Regel ein hohes Defizit anerkannt. Dieses muss durch kostspielige Seminare und eine anspruchsvolle Abschlussprüfung ausgeglichen werden. Zum erfolgreichen Abschluss der Abschlussprüfung werden in der Regel weitere Seminare empfohlen, welche vom Kandidaten in der Regel selbst zu zahlen sind. Darüber hinaus stellt das Besuchen dieser Seminare einen erheblichen Mehraufwand dar.
Der Anpassungslehrgang hingegen kann direkt im Krankenhaus absolviert werden und wird in der Regel mit einer mündlichen Abschlussprüfung abgeschlossen, auf die man durch das Arbeiten sehr gut vorbereitet wird. Erfahrungsgemäß ist dies für alle Parteien der deutlich angenehmere und erfolgreichere Weg. Die ultimative Wahl liegt jedoch beim Kandidaten selbst.
04/02/2024